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   OVG Nordrhein-Westfalen, 17.03.1986 - 4 A 401/84   

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https://dejure.org/1986,20697
OVG Nordrhein-Westfalen, 17.03.1986 - 4 A 401/84 (https://dejure.org/1986,20697)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 17.03.1986 - 4 A 401/84 (https://dejure.org/1986,20697)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 17. März 1986 - 4 A 401/84 (https://dejure.org/1986,20697)
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Wird zitiert von ... (5)

  • BVerwG, 30.03.1993 - 1 C 26.91

    Handwerk - Berufsbild des Garten- und Landschaftsbauers

    Später wurde sie ebenso wie die Handelsgärtnerei, aber anders als die sonstigen Gärtnereien als Gewerbebetrieb behandelt (vgl. dazu OVG Münster, GewArch 1986, 294 ; Fuhr in Friauf, GewO, Einl. A II 1; Sieg/Leifermann/Tettinger, GewO, 5. Aufl. 1988, § 1 Anm. Rdnr. 8).
  • OLG Köln, 11.06.1999 - 6 U 22/99

    Straßenbauarbeiten durch Landschaftsgärtner

    Die von der Beigeladenen zu 2) gestalteten Außenanlagen der Sporthalle in Reppenstedt gehören zwar nicht zu den typisch (landschafts-)gärtnerischen Anlagen, zu denen in erster Linie Garten-, Park-, Grün- und Friedhofsanlagen zu zählen sind (vgl. BVerwG, Urt. v. 3.9.1991 BVerwG 1 c 55.88 Buchholz 451.45 § 1 HwO Nr. 22; OVG Münster, Urt, v. . 17.3.1986 - 4 A 401/84 - GewArch 1986, 294), dennoch sind sie nach ihrem Gesamtcharakter landschaftsgärtnerisch geprägt.
  • OLG Karlsruhe, 21.03.2014 - 4 U 153/12

    Darf ein Garten- und Landschaftsbauer auch Wege und Plätze anlegen?

    Wann eine landschaftsgärtnerische Prägung vorliegt, ist an Hand des Gesamtcharakters der Anlage nach ihrem äußeren Erscheinungsbild zu beurteilen (vgl. BVerwG aaO.; Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 17. März 1986 - 4 A 401/84 -, GewArch 1986, 296; OVG Koblenz, Urteil vom 22. Januar 1991 - 6 A 11945/90 - GewArch 1901, 346).
  • OVG Niedersachsen, 31.05.1995 - 8 L 2583/93

    Straßenbauerhandwerk, Garten- und Landschaftsbau; Handwerksuntersagung;

    Die von der Beigeladenen zu 2) gestalteten Außenanlagen der Sporthalle in Reppenstedt gehören zwar nicht zu den typisch (landschafts-)gärtnerischen Anlagen, zu denen in erster Linie Garten-, Park-, Grün- und Friedhofsanlagen zu zählen sind (vgl. BVerwG, Urt. v. 3.9.1991 - BVerwG 1 c 55.88 - Buchholz 451.45 § 1 HwO Nr. 22; OVG Münster, Urt. v, 17.3.1986 - 4 A 401/84 - GewArch 1986, 294), dennoch sind sie nach ihrem Gesamtcharakter landschaftsgärtnerisch geprägt.
  • BayObLG, 23.03.1992 - 3 ObOWi 96/91

    Handwerk - Handwerksabgrenzung: Überschneidung von Berufsbildern?

    Wie der Senat in seinem - nicht veröffentlichten - Beschluss vom 25.2.1987 - 3 Ob OWi 102/86 im Anschluss an OVG NW (GewArch 1986, 294 ff.) und VG Gelsenkirchen (GewArch 1984, 90 ff. und 95 f.) entschieden hat, ist es dem Garten- und Landschaftsbaugewerbe ohne Verstoß gegen die Handwerksordnung u.a. erlaubt, Wege- und Platzarbeiten in Freianlagen vorzunehmen, sofern diese landschaftsgärtnerisch geprägt sind.
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